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Zoll
in Spanien
Persönliche Eigentümer
Besucher
dürfen die folgende Sachen steuerfrei ins Land mitnehmen:
ein Liter hochprozentige Alkoholika oder zwei Liter
mit Alkohol angereicherter
Wein, 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50
Zigarren und 250g Tabak (EU-Einwohner beziehungsweise:
10 Liter, 120 Liter, 800, 400, 200 Stück und 1 Kilo), und
persönliche Eigentümer wie Schmuck, Kameras, tragbare
Video- und Ton-anlagen, Sportausrüstung,
Parfums, Kaffee und Tee. Für neue Kameras und vergleichbare
Artikel brauchen Sie keine Ankaufs-quittung zu haben,
aber für kostbare Sachen wäre es verständig, einem Zollbeamte
bei Ankunft eine Bescheinigung zu bitten, dass Sie sie
ins Land mitgenommen haben.
Valuta
Euros und fremde Währung, Banktratten und Reiseschecks können Sie ohne
zu deklarieren importieren und exportieren bis zum Limit von 6.000 Euro.
Haustiere
Sie können Haustiere mitnehmen, wenn Sie dafür ein gültiges Gesundheitszertifikat haben,
ausgestellt von einem dazu zuständigen Tierarzt im Herkunftsland. Das
Zertifikat soll die Daten der letzten Impfungen melden, besonders
die gegen Tollwut.
EU-Grenzen
Spanien gehören zur Europäischen Zollunion, und deshalb sollten Sie davon
ausgehen, dass die Zollkontrollen strikter sein werden wenn sie von außerhalb
der Europäischen Zollunion kommen. Gibraltar, Andorra, Cueta und Melilla
gehören dieser Union nicht an. MWS (IVA) ist fällig beim Importeren
von Güter. Nicht-EU-Einwohner, die ihre Ankäufe exportieren, können die bezahlte
MWS oft beim Ankauf zurückverlangen. Große
Kaufhäuser wie El Corte Ingles können Ihnen helfen mit dem Papierkram.
Kurz gesagt müssen Sie beim Ankauf ein Antragsformular ausfüllen, dass Sie
bei der Abreise vom Zollamt abstempeln lassen und zuruckschicken müssen an
dem Laden, der Ihnen die MWS zurückzahlt, meistens über ihre Kreditkarte.
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